AGB für die Forscherwochen und Fortbildungen des Schülerlabors (JuLab) der Forschungszentrum Jülich GmbH

§ 1

Vertragspartner, Vertragsgegenstand

Die Forschungszentrum Jülich GmbH, im folgenden Auftragnehmerin, führt die sogenannten Forscherwochen für den Auftraggeber unter den nachstehenden Nutzungsbedingungen durch, die damit wesentlicher Bestandteil des Auftrages sind. Vertragspartner wird die Auftragnehmerin.

§ 2

Vertragsschluss

Zum Zwecke des Vertragsschlusses schickt der Auftraggeber eine Reservierungsanfrage zusammen mit seinen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Motivationsschreiben) an die Auftragnehmerin. Der Auftrag kommt mit Zugang Zusage durch die Auftragnehmerin, die die Anerkennung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen einschließt, zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3

Zustimmungserklärung

Minderjährige Auftraggeber müssen zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen eine Zustimmungserklärung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten an die Auftragnehmerin übersenden. Der Vertrag kommt erst nach Vorlage der Zustimmungserklärung zustande.

§ 5

An- und Abreise, Verpflegung

Der Auftraggeber organisiert und finanziert eigenverantwortlich die An- und Abreise. Die Verpflegung ist im Veranstaltungspreis enthalten.

§ 6

Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen

Während des Aufenthalts auf dem Gelände der Auftragnehmerin ist den Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen der Auftragnehmerin, sowie den Anweisungen der Mitarbeiter des JuLabs und des Sicherheitspersonals der Auftragnehmerin Folge zu leisten.

§ 7

Rechnung, Preise

Die Durchführung des Auftrags erfolgt zu den auf der Webseite des JuLabs angegebenen Preisen in Euro. Die Rechnung wird dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail Adresse zugesandt, sobald die jeweilige Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung erreicht ist.

§ 8

Rücktrittsrecht

Der Auftraggeber kann bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

§ 9

Haftung

(1) Die Haftung der Auftragnehmerin, des JuLabs oder seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden des Auftraggebers, dessen Mitarbeiter oder sonstiger Personen, die an den Veranstaltungen teilnehmen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder der teilnehmenden Personen und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Insoweit haften die Auftragnehmerin, das JuLab und seine Erfüllungsgehilfen für jeden Grad des Verschuldens.

(3) Mit Ausnahme der Haftungsfälle nach Abs. 2 beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin zudem auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 10

Datenschutz

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten oder nutzen.

§ 11

Erfüllungsort, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jülich. Es gilt deutsches Recht.

§ 12

Schlussbestimmungen

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck entsprechen.

(2) Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn die Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt und diese Abwehrklausel schriftlich aufgehoben wird.

 

Stand: März 2014