AGB für die Experimentiertage des Schülerlabors (JuLab) der Forschungszentrum Jülich GmbH

§ 1

Vertragspartner, Vertragsgegenstand

Die Forschungszentrum Jülich GmbH, im Folgenden Auftragnehmerin, führt die sogenannten Experimentiertage für den Auftraggeber unter den nachstehenden Nutzungsbedingungen durch, die damit wesentlicher Bestandteil des Auftrages sind. Vertragspartner wird die Forschungszentrum Jülich GmbH.

§ 2

Vertragsschluss

Zum Zwecke des Vertragsschlusses stellt der Auftraggeber eine Terminanfrage an die Auftragnehmerin. Der Auftrag kommt mit der Terminbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Diese erfolgt nach Prüfung der Anfrage durch eine E-Mail. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3

Schulverantwortung, Aufsichtspflicht

(1) Ist der Auftraggeber eine Schule und wird die Veranstaltung von Schülern besucht, so ist die Veranstaltung von dem Auftraggeber als Schulveranstaltung an einem außerschulischen Lernort auszuweisen.

(2) Die Aufsicht und Verantwortung über die teilnehmenden Schüler obliegt allein der Schule bzw. den betreuenden Lehrern.

§ 4

An- und Abreise, Verpflegung

Der Auftraggeber organisiert und finanziert eigenverantwortlich die An- und Abreise. Die Verpflegung erfolgt durch die Auftragnehmerin gegen Übernahme eines Kostenbeitrags durch den Auftraggeber.

§ 5

Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen

Während des Aufenthalts auf dem Gelände der Auftragnehmerin ist den Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen der Auftragnehmerin, sowie den Anweisungen der Mitarbeiter des JuLabs und des Sicherheitspersonals der Auftragnehmerin Folge zu leisten.

§ 6

Rechnung, Preise

Die Durchführung des Auftrags erfolgt zu den in der Rechnung angegebenen Preisen in Euro. Die Rechnung wird dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail Adresse zugesandt.

§ 7

Rücktrittsrecht, Kostenerstattung

(1) Der Auftraggeber kann bis acht Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung ist der rechtzeitige Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung.

(2) Die Auftragnehmerin kann ebenfalls kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn die Veranstaltung aufgrund fehlenden Personals nicht durchgeführt und ein Ersatztermin nicht gefunden werden kann. In diesem Fall wird der nach § 6 in Rechnung gestellte Betrag nicht fällig bzw. wird zurückerstattet. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.

(3) Die Teilnehmerliste muss der Auftragnehmerin spätestens 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin zugegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Teilnehmerliste verbindlich. Eine Kostenerstattung durch die Auftragnehmerin für Personen, die auf der Teilnehmerliste stehen, aber am Veranstaltungstag nicht erscheinen, ist nicht möglich.

§ 8

Haftung

(1) Die Haftung der Auftragnehmerin, des JuLabs oder seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden des Auftraggebers, dessen Mitarbeiter oder sonstiger Personen, die an den Veranstaltungen teilnehmen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder der teilnehmenden Personen und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Insoweit haften die Auftragnehmerin, das JuLab und seine Erfüllungsgehilfen für jeden Grad des Verschuldens.

(3) Mit Ausnahme der Haftungsfälle nach Abs. 2 beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin zudem auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 

§ 9

Datenschutz

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten oder nutzen.

§ 10

Erfüllungsort, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jülich. Es gilt deutsches Recht.

§ 11

Schlussbestimmungen

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck entsprechen.

(2) Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn die Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt und diese Abwehrklausel schriftlich aufgehoben wird.

 

Stand: März 2014